Verfahren der Mediation

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Wirtschaftsmediation

Verfahren der Mediation

 

 

 

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur freiwilligen Streitbeilegung, in dem ein Mediator als neutraler Vermittler die Konfliktparteien bei der einvernehmlichen Lösungsfindung unterstützt.

 

Das Mediationsverfahren wird grundsätzlich in gemeinsamen Gesprächen unter der allparteilichen Gesprächsleitung des Mediators durchgeführt. Der Mediator kann im Einverständnis mit den Konfliktparteien Einzelgespräche führen, wenn es zur Vertiefung des Vertrauens und größerer Klarheit im Hinblick auf Bedürfnisse, Interessen und Zielsetzungen der Konfliktparteien hilfreich ist.

 

Ziel des Verfahrens ist eine einvernehmliche Vereinbarung, die die Auseinandersetzung zwischen den Konfliktparteien beendet. Maßgebend sind Freiwilligkeit und Selbstbestimmung der Konfliktparteien und das Bemühen, für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden.

 

Nach der Einführung in das Verfahren und der gemeinsamen Vereinbarung von Regeln werden die Parteien angeregt, den Konflikt aus ihrer Sicht umfassend darzustellen. Positionen, Gemeinsamkeiten und Differenzen der wechselseitigen Sichtweisen werden von dem Mediator herausgearbeitet, bis eine übereinstimmende Problembeschreibung entwickelt ist. Daraus ableitend wird von den Beteiligten ein Themenkatalog erarbeitet, der jederzeit angepasst und ergänzt werden kann.

 

Bei der Behandlung der einzelnen Themen erhalten die Konfliktparteien Gelegenheit, ihre den Konflikt betreffenden Interessen, Bedürfnisse und Zielsetzungen offen zu legen sowie sonstige Informationen zu geben, die für sie in der Auseinandersetzung von Bedeutung sind. Der Mediator fördert das gegenseitige Verständnis.

 

Auf dieser Basis können die Konfliktparteien unter Anleitung des Mediators gemeinsam Lösungsoptionen suchen, die die Interessen der einzelnen Konfliktparteien umfassend berücksichtigen und zukunftsorientiert sind.

 

Anschließend werden die gefundenen Lösungen gemeinsam bewertet. Ziel ist ein realistisches, nachhaltiges Ergebnis zu erzielen, das für alle Konfliktparteien überprüfbar und verbindlich gestaltet werden kann.

 

Die gefundene Lösung wird zur Förderung ihrer nachfolgenden Umsetzung von dem Mediator in einer Abschlussvereinbarung schriftlich fixiert. Diese wird von allen Beteiligten unterzeichnet.

 

Das Verfahren ist beendet, wenn

  • eine den Streit beendende Vereinbarung abgeschlossen ist, oder
  • eine Teilvereinbarung erzielt ist und die Konfliktparteien das Verfahren nicht fortsetzen wollen, oder
  • es von mindestens einem Beteiligten mit Begründung gegenüber den anderen als gescheitert erklärt wird.