Prinzipien der Mediation

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Wirtschaftsmediation

Prinzipien der Mediation

 

 

 

Vertraulichkeit

Da zum Gelingen einer Mediation die notwendigen Informationen und Hintergründe offengelegt werden, vereinbaren die Beteiligten Vertraulichkeit für das gesamte Mediationsverfahren und darüber hinaus. Alle Beteiligten sind zu einer dauerhaften und umfassenden Verschwiegenheit bezüglich aller aus Anlass des Verfahrens bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.

 

 

Allparteilichkeit des Mediators

Der Mediator fühlt sich jeder Sichtweise der Konfliktbeteiligten gleichermaßen verpflichtet. Von Allparteilichkeit spricht man, wenn der Mediator allen Beteiligten des Mediationsverfahrens gegenüber zur Neutralität verpflichtet ist. Das bedeutet, dass der Mediator alle Medianten gleichermaßen behandelt und berücksichtigt und darf keine einseitigen Sympathien erkennen lassen.

 

 

Freiwilligkeit

Das Mediationsverfahren ist freiwillig. Kommt einer der Medianten oder der Mediator zu dem Schluss, dass die Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist, kann der Mediant die Mediation verlassen, möglicherweise sogar beenden. Den Medianten sollte dabei immer bewusst sein, welche Alternativen zur Mediation bestehen.

 

 

Ergebnisoffenheit

Ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit ist zum Gelingen der Mediation erforderlich. Keiner darf sich gegen die Interessen des anderen durchsetzen wollen, auch ein Nachgeben „…um des lieben Friedens Willen“ ist nicht gewünscht, da damit keine tragbare Lösung der Beteiligten gefunden wird. Ergebnisoffenheit soll helfen, die Bedürfnisse und Interessen der Medianten umfänglich zu berücksichtigen.

 

 

Eigenverantwortlichkeit

Die Medianten erarbeiten gemeinsam eigene tragfähige Lösungen und werden dabei vom Mediator unterstützt. Der Mediator ist nicht der Experte der Sache um die es geht, das sind die Medianten selbst. Der Mediator ist der Katalysator, an den sich die Parteien wenden und der ihnen dabei hilft Ihre Bedürfnisse und Interessen in nachhaltige Lösungen zu generieren.

 

 

Informiertheit

Alle Beteiligten des Mediationsverfahrens besitzen den identischen Kenntnisstand bezüglich Informationen, Tatsachen und Rechtsgrundlagen. Alle entscheidungsrelevanten Informationen müssen den Medianten zur Verfügung stehen, damit Lösungen möglich und die Konsequenzen von Entscheidungen einschätzbar werden. Der Mediator stellt die Informiertheit aller relevanten Informationen zwischen den Medianten sicher.