Öffentlicher Dienst:
Die Arbeitgeber des Öffentlichen Dienst sind entweder der Bund, Bundesländer oder Kommunen. Ferner zählen noch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts – wie etwa die Bundesagentur für Arbeit (Körperschaft) oder die KfW-Bankengruppe (Anstalt) – dazu. Den größten Arbeitgeberanteil machen dabei die rechtlich unselbstständigen Teilbereiche von Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen aus. Zu ihnen gehören beispielsweise das Sozial-, das Jugend- und das Ordnungsamt. Dem Bund und den Bundesländern werden in diesem Zusammenhang die jeweiligen Bundes- und Landesbehörden zugeordnet. Diese reichen von den Zoll- über Versorgungs- bis hin zu den Finanzämtern. Große Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst sind die über 370 Universitäten und Hochschulen in Deutschland, die sowohl in Forschung als auch in Bildung geeignetes Personal einstellen. Darüber hinaus sind städtische Kliniken und Krankenhäuser bedeutende Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Im Finanzbereich gehören vor allem die mehr als 450 regionalen Sparkassen, neben den Landes- und Bundesbanken, zu den wichtigsten Arbeitgebern.
Die Berufsfelder im Öffentlichen Dienst kommen primär aus den folgenden Bereichen:
Öffentlicher Dienst